16.03.2021
Am 10.03.2021 wurden auf der Landtagssitzung zwei
Gesetzesentwürfe durch die Linksfraktion MV eingebracht, welche die Rechte von
Kindern und Jugendlichen stärken sollen und langjährigen Forderungen des
Landesjugendrings MV entsprechen. Die Fraktion forderte eine Änderung der
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern zu Gunsten der
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie eine Änderung des Landes- und
Kommunalwahlgesetztes zu Gunsten einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre.
Mit Bedauern haben wir festgestellt, dass beide
Gesetzesentwürfe von allen anderen Fraktionen des Landtages abgelehnt worden
sind.
Jugendmitwirkungsgesetz:
Jugendbeteiligung muss kommunal verankert werden!
Die UN-Kinderrechtskonvention Art. 12 macht für alle Vertragsstaaten
die Kinder- und Jugendbeteiligung verbindlich. Auf Bundesebene ist dem für die
Kinder- und Jugendhilfe mit dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) §8 bereits
entsprochen worden. Es hat sich aber gezeigt, dass eine angemessene Beteiligung
von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen nur sporadisch umgesetzt wird, wie
auch Jacqueline Bernhardt in ihrer Rede im Landtag berichtete. In nur wenigen
Städten und Gemeinden existieren verbindliche Beteiligungsmöglichkeiten,
wodurch eine ungleiche Verteilung in der Teilhabe von Mitwirkungs- und
Mitbestimmungsrechten von jungen Menschen in MV besteht. Alle Kinder und
Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern haben ein Recht darauf, an sie
betreffenden Angelegenheiten beteiligt zu werden. Jugendbeteiligung ist ein
wesentlicher Bestandteil von Kinder- und Jugendgerechtigkeit. Wie die
Jugendanhörungsreihe „Jung sein in M-V“ deutlich gemacht hat, in der nicht nur
von Jugendlichen, sondern auch von den gehörten Expert*innen die kommunale
Verankerung von Jugendbeteiligung im Rahmen eines Jugendmitwirkungsgesetzes
gefordert worden ist.
Wahlalterabsenkung
und Neuregelung des Wahlrechts in MV
Das Recht auf Beteiligung junger Menschen schließt die
Beteiligung an demokratischen Wahlen mit ein. Der Rat der Europäischen Union
weist ausdrücklich darauf hin, dass der demografische Wandel eine Anpassung des
Wahlalters erforderlich macht. Die Menschen in der Europäischen Union werden
immer älter und der Anteil der Jugendlichen sinkt. Eine Herausforderung vor der
insbesondere auch Mecklenburg-Vorpommern steht. Somit bestimmen ältere Menschen
über die Zukunft der Jüngeren, ohne dass diese ein Mitspracherecht haben. Für
eine generationengerechte und nachhaltige Politik müssen die demokratischen
Mitbestimmungsmöglichkeiten gleichmäßig auf alle Altersgruppen verteilt werden.
Daher empfiehlt die EU ausdrücklich eine Absenkung des Wahlalters. Der
Forderung schließen sich die Mitgliedsverbände des Landesjugendrings MV an,
jedoch anscheinend nicht die Landespolitik in Mecklenburg-Vorpommern. Damit MV
für junge Menschen attraktiv bleibt, müssen sie über ihre Interessen und
Belange mitbestimmen dürfen. Junge Menschen sind mit 16 Jahren in
Ausbildungsverhältnissen, leisten Beiträge zum Sozialversicherungssystem, werden
aber bei Entscheidungen, welche insbesondere ihre Zukunft betreffen nicht
gehört. Von daher muss sich die
Landespolitik der Frage stellen, wie ein modernes zukunftsfähiges
demokratisches Mecklenburg-Vorpommern konkret aussehen soll, wenn junge
Menschen weiterhin nicht in den Willensbildungsprozess integriert werden.
Der LJR MV fordert
ein zeitnahes Inkrafttreten des neuen Landesjugendplans für
Mecklenburg-Vorpommern
Im Vorfeld der Landtagssitzung haben die Vorstandsmitglieder
des LJR MV die Abgeordneten des Landtags in einem Brief darüber informiert,
dass der von Ministerin Stefanie Drese bereits im September 2020 für den 01.
Januar 2021 angekündigte neue Landesjugendplan, noch immer nicht in Kraft
getreten ist. Diese neue Richtlinie soll den aktuellen Entwicklungen in den
Lebenswelten junger Menschen Rechnung tragen. Wir befinden uns mittlerweile im
März 2021 und nicht nur die jungen Menschen in diesem Land, sondern
insbesondere die Jugendverbände und eine Vielzahl weiterer Akteure, warten
sehnsüchtig auf den neuen Landesjugendplan. Die neue Förderverordnung ist vom
Sozialministerium u. A. unter Einbeziehung des Landesjugendrings entstanden und
soll die aktuelle, seit 1998 geltende Fördergrundlage, ablösen. Das ist
insofern wichtig, als dass die Förderschwerpunkte in den vergangenen zwei
Jahrzehnten nur geringfügig angepasst worden sind. Den Notwendigen Bedarfen
junger Menschen im 21. Jahrhundert entsprechen diese schon lange nicht mehr.
Da die aktuelle Legislaturperiode sich ihrem Ende nähert,
haben die Jugendverbände große Sorge, dass die neue Förderverordnung verloren
geht, bzw. nicht rechtzeitig in Kraft gesetzt werden kann. Damit würde die alte
Richtlinie ihre Rechtskraft behalten und relevante sowie notwendige
Förderschwerpunkte, wie beispielsweise die Fokussierung auf Teilhabe
benachteiligter Kinder und Jugendlicher und Digitalisierung würden ausbleiben.
Der Landesjugendverbände wünschen sich, dass der neue
Landesjugendplan zeitnah in Kraft tritt.
Es gibt viele Stellschrauben, die ein besseres Leben von
jungen Menschen in MV möglich machen. Junge Menschen müssen als
gleichberechtigter Teil der Gesellschaft wahrgenommen werden, als Mitglieder
der Gesellschaft, die ihre Verantwortung für die Gestaltung einer nachhaltigen
Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern wahrnehmen können. Dafür müssen jetzt
Strukturen geschaffen werden, die Mitbestimmung, Partizipation Förderungen von
jungen Menschen als zukunftsrelevant und prioritär behandeln.
Brief an die Abgeordneten vom 08. März 2021: PDF
Pressemitteilung vom 15. März 2021: PDF